Allgemeine
Geschäft-sbedin-gungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der mindory media UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „mindory media“) gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB:

I. Allgemeine Bestimmungen

Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote (im Folgenden zusammen „Leistungen“, jede ein- zeln „Leistung“) von mindory media – auch unter deren Geschäftsbezeichnungen wie etwa PERSONALGEWINN.de – sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) ausschließlich maßgebend, sofern und soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen zwischen mindory media und ihrem Vertrags- partner (im Folgenden „Besteller“) schriftlich ge- troffen werden. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die mindory media mit ihren Vertrags- partnern über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.

Etwaige entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn mindory media ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Solche entgegenstehenden Ge- schäftsbedingungen gelten nur, wenn mindory media deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu- gestimmt hat.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwi- schen mindory media und dem Besteller ist der schriftlich geschlossene Dienstleistungsvertrag einschließlich dieser AGB. Der Dienstleistungsver- trag einschließlich dieser AGB gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsge- genstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von mindory media vor Abschluss des Dienstleis- tungsvertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

Der Besteller versichert durch die Beauftragung von mindory media, dass er Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und die Leistungen ausschließlich für unternehmerische Zwecke nutzt.

An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlä- gen sowie dem Besteller zum Zwecke des Ver- tragsabschlusses zur Verfügung gestellten Da- teien, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln (im Folgenden zusammen „Un- terlagen“) behält sich mindory media ihr Eigen- tum und Urheberrecht einschließlich aller Verwer- tungsrechte uneingeschränkt vor, sofern mindory media Inhaber dieser Rechte ist. Die Unterlagen dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung von mindory media genutzt oder vervielfältigt werden, Dritten inhaltlich zugänglich gemacht, bekannt

gegeben oder von diesen genutzt oder vervielfäl- tigt werden. Sie sind, wenn sie vom Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr be- nötigt werden oder wenn mindory media der Auf- trag nicht erteilt wird, auf Verlangen an mindory media unverzüglich zurückzugeben; eventuell ge- fertigte Kopien sind zu vernichten.

II. Leistungen der mindory media

mindory media erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich (i) Social Media Marketing, (ii) der Konzeption und Er- stellung von Unternehmens- und Karriereweb- sites, (iii) Suchmaschinenmarketing (Suchmaschi- nenwerbung und Suchmaschinenoptimierung) und der (iv) Foto- und Videografie. Der konkrete In- halt der im Einzelfall von mindory media für den Besteller zu erbringenden Leistungen wird jeweils in Einzelaufträgen vereinbart. Soweit nicht aus- drücklich schriftlich im Einzelfall abweichend ver- einbart, schuldet mindory media dem Besteller nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, son- dern nur die Ausführung der vereinbarten Dienst- leistung. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung von bestimmten Klickzahlen oder Ran- kings übernommen werden.

In Bezug auf die von mindory media zu erbringen- den Leistungen gegenüber dem Besteller steht mindory media hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

mindory media ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subun- ternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

Ist die Übergabe sämtlicher Dateien, Arbeitsergeb- nisse usw. in digitaler Form vereinbart, so genügt mindory media ihrer diesbezüglichen Verpflich- tung, wenn sie diese Daten per Datentransfer dem Besteller zur Verfügung stellt.

III. Mitwirkungspflichten und Prüfpflichten des Be- stellers

Der Besteller ist verpflichtet, mindory media recht- zeitig die für die Ausführung des Auftrags notwen- digen Informationen zur Verfügung zu stellen, Ent- würfe zu prüfen und freizugeben. Der Besteller ist auch verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbrin- gung erforderlichen Mediendaten mindory media in einem branchenüblichen digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Kommt der Besteller seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und verhindert er damit die Leistungserbringung durch mindory media, ist mindory media nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und den entgangenen Ge- winn dem Besteller in Rechnung zu stellen; der Vergütungsanspruch von mindory media bleibt hiervon unberührt.

mindory media darf keine Rechtsdienstleistungen anbieten. Der Besteller ist daher für die etwaiger

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Werbeanzeigen, Landeseiten etc. mit den jeweili- gen gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich selbst verantwortlich; ihm obliegt die Überprüfung der Rechtskonformität durch einen Rechtsbei- stand.

IV. Vertragsschluss

Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das je- weilige Angebot von mindory media einschließlich der jeweiligen detaillierten Leistungsbeschrei- bung.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und mindory media zwecks Ausführung eines Auf- trages getroffen werden, bedürfen der Schriftform, wobei die elektronische Form genügt. Änderun- gen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. mindory media ist berechtigt, Aufträge des Bestel- lers konkludent und/oder (fern)mündlich anzu- nehmen.

Die Präsentation und Bewerbung der von mindory media angebotenen Dienstleistungen auf Websei- ten, in Broschüren ist kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit mindory media.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten Preise für die im Ein- zelfall zu erbringenden Leistungen der mindory media sind verbindlich.

Sämtliche Preise werden in EUR exklusive Mehr- wertsteuer angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sons- tige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthal- ten. Durch nachträgliche Änderungen und/

oder Ergänzung entstehende Mehrkosten sind vom Be- steller gesondert zu vergüten.

Die vom Bestellter gegenüber mindory media ge- schuldete Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. mindory media hat das Recht, bereits erbrachte Teilleistungen jederzeit abzurechnen. Bei Zah- lungsverzug des Bestellers steht mindory media ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugs- zinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht zur Gel- tendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens oder das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt. Bei Zahlungsverzug behält sich mindory media sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht zu erbringen.

Etwaige für die Erfüllung des Auftrags erforderli- chen Reiskosten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit EUR 0,40 pro gefahrenen Kilometer abgerechnet. Bei Bahnfahrten sind die Mitarbeiter von mindory media berechtigt, die 1. Klasse zu nutzen, bei Flü- gen die Economy-Klasse. Umfasst sind weiter übli- che Übernachtungskosten bis einschließlich der 4- Sterne-Kategorie sowie sonstige Reisekosten für

die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen

oder anderen Fahrdiensten und Parkgebühren. 5. Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Gebühren von Verwertungsgesellschaften, wie beispiels- weise der GEMA oder der Künstlersozialkasse, sind

vom Besteller gesondert zu tragen. 6. Werden von mindory media vor Vertragsschluss in

Absprache mit dem Besteller gestalterische, kon- zeptionelle und/oder zu Präsentation gedachte Vorschläge erarbeitet, sind diese gesondert zu ver- güten, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Sofern eine Vergütung hierfür nicht vereinbart worden ist, gilt die ortsübliche Vergütung.

7. Der Besteller kann mindory media gegenüber nur mit solchen Forderungen aus demselben Ver- tragsverhältnis aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Weist der Besteller mindory media an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne aus Gründen not- wendig, die nicht im Verantwortungsbereich von mindory media liegen, berührt dies den Vergü- tungsanspruch von mindory media nicht.

VI. Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag hat die im Einzelfall zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist während der vereinbarten Mindestlauf- zeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

VII. Drittanbieter

Erbringt mindory media Leistungen, die den Be- reich Social Media umfassen, weist mindory media den Besteller darauf hin, dass die AGB und/oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbie- ter gesonderte Regelungen enthalten, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regelt.

mindory media weist den Besteller darauf hin, dass Marketing auf diesen Plattformen teilweise Be- schränkungen unterliegt. Herausgeber sowie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Besteller. mindory media übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social Me- dia-Plattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen entspricht und weist den Besteller ausdrücklich darauf hin, sich in die- sem Bereich rechtlich beraten zu lassen.

Etwaige für Drittanbieter wie etwa Facebook und Google anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von mindory media eingeschlossen und separat vom Besteller zu tragen.

Dem Besteller ist bewusst, dass Drittanbieter wie etwa Facebook und Google jederzeit dazu berech- tigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen bzw. einzustellen. Hierauf hat

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mindory media keinen Einfluss. Für ein solches Vorgehen von Drittanbietern ist mindory media nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von mindory media bleibt in diesen Fällen unbe- rührt.

5. Die Nutzung von Leistungen von Drittanbietern setzt teilweise eine eigene Registrierung des Be- stellers und das Anlegen eines Kundenkontos beim Drittanbieter voraus. Die jeweilige Registrie- rung muss der Besteller selbst vornehmen.

VIII. Nutzungsrechte, Urheberrechte, sonstige ge- werbliche Schutzrechte

Der Besteller erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertrag- bares Nutzungsrecht in Bezug auf die von mindory media erstellten und zur Verfügung gestellten Ar- beits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Ar- beitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von mindory media für den Bestel- ler erstellt werden (z.B. alle Informationen, Doku- mente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-How, Wer- beanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Dateien, Da- tensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation). Die zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse sind nach Ende der Vertragslaufzeit oder nach ander- weitiger Beendigung des Vertrags vollständig und ohne Rückbehalt von Kopien vom Besteller an mindory media zurückzugewähren. Eine weitere Nutzung durch den Besteller begründet einen zu- sätzlichen im Einzelfall festzusetzenden angemes- senen Vergütungsanspruch von mindory media.

Ziff. 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Besteller die von mindory media fakturierten Rechnungen vollständig beglichen hat.

Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergeb- nisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbei- tung nach § 23 UrhG.

mindory media weist den Besteller darauf hin, dass sie keine eigene rechtliche Beratung über die Zu- lässigkeit der jeweiligen Leistung vornehmen kann und darf. mindory media übernimmt somit keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen, ins- besondere, jedoch nicht ausschließlich, in wettbe- werbsrechtlicher Hinsicht oder aufgrund weiterer Werbebeschränkungen zulässig sind und bleiben. Diesbezügliche Ansprüche des Besteller gegen- über mindory media sind ausgeschlossen. Der Be- seller stellt mindory media im Hinblick auf solche Ansprüche Dritter vollumfassend im Innenverhält- nis frei. Eine etwaige rechtliche Prüfung hat der Be- steller auf eigene Kosten vorzunehmen.

Der Besteller sichert zu, dass er Inhaber sämtliche Rechte an den mindory media überlassenen Ar- beitsmaterialien, insbesondere Texten, Fotos,

Videos, Grafiken, Präsentationen ist. Im Hinblick auf sämtliche diesbezügliche Ansprüche Dritter stellt der Besteller mindory media Innenverhältnis frei und ersetzt mindory media den hieraus entstandenen Schaden einschließlich der Kosten der Rechts- verfolgung.

6. Sofern Fotos und Videos durch mindory media vom Unternehmen des Bestellers und dessen Mitarbeitern erstellt werden, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass er die Zustimmung der Mitarbeiter zur Verwendung der Fotos und Videos einholt.

IX. Leistungszeit, Verzug

Von mindory media in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Erbringung der mit dem Besteller vereinbarten Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.Die Einhaltung von zugesagten oder vereinbarten Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erbringung der dem Besteller obliegenden Mitwirkungshandlungen sowie den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Leistungsfristen angemessen, es sei denn, mindory media hat die Verzögerung zu vertreten.

mindory media haftet nicht für Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungserbringung oder die Nichteinhaltung zugesagter Fristen, soweit dies durch höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse oder sons- tige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Katastrophenfälle, Epidemien bzw. Pandemien einschließlich Covid 19, Mobilmachung, Krieg oder Aufruhr, Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Betriebsstörungen al- ler Art, insbesondere der Ausfall von Telekommunikationsmitteln und Informationssystemen, Schwierigkeiten in der Materialoder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen) verursacht worden ist, die mindory media nicht zu vertreten hat.Sofern Ereignisse im Sinne von Ziff.

3 mindory me- dia die Leistungserbringung wesentlich erschwe- ren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist mindory media zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer ver- längern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich ei- ner angemessenen Anlauffrist.Seite 3 von 4

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5. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, so- weit die Verzögerung der Leistungserbringung von mindory media zu vertreten ist; in jedem Fall der Nichteinhaltung eines Termins ist der Besteller verpflichtet, mindory media vor Rücktritt vom Ver- trag eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der jeweiligen Leistung zu setzen.

Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leis- tungserbringung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistungserbringung besteht. Im Fall des Rücktritts steht mindory media ein Vergütungsan- spruch für die bereits erbrachten Leistungen zu; angefallene Kosten sind mindory media zu erstat- ten.

X. Abnahme

Die Leistungen von mindory media unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sollte im Einzelfall ein konkreter Erfolg geschuldet sein (Werkvertrag), ist der Besteller verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Die Ab- nahme darf nur verweigert werden, wenn wesent- liche Mängel an dem Werk vorliegen, anderenfalls gilt die Abnahme als erteilt.

mindory media kann vom Besteller nach Abschluss jeder Teilleistung je- weils die Abnahme der Teilleistung verlangen. We- gen unerheblicher Mängel kann die Abnahme durch den Besteller nicht verweigert werden.Kommt der Besteller seiner Verpflichtung zur Ab- nahme nach Aufforderung durch mindory media binnen 10 Werktagen nicht nach, so gilt die Ab- nahme ebenfalls als erfolgt, solange und soweit keine wesentlichen Mängel an dem Werk vorhan- den sind.

XI. Haftung, Vertragsanpassung

Die Haftung von mindory media wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrläs- sigkeit haftet mindory media nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer we- sentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach be- schränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. In diesen Umfang haf- tet mindory media auch für Daten- und Programmver- luste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be- schränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechen- der Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.

XII. Eigenwerbung

mindory media ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchenüb- licher Art angemessen zu verwenden. Insbesondere ist sogenannte Testimonial-Werbung, d.h. die Werbung mit dem Besteller als Referenz – auch nach Beendigungdes Vertragsverhältnisses erlaubt. Ein Widerrufsrecht des Bestellers bleibt hiervon unberührt.XIII. GerichtsstandGerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Sitz von mindory media. mindory media ist berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

XIV. Mitteilungspflichten

Der Besteller ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüg- lich vertragswesentliche Änderungen in seiner Person mitzuteilen, wie etwa Anschriftsänderungen oder Ände- rungen steuerlicher Merkmale.

XV. Vertragssprache,GeltendesRecht

Vertragssprache ist deutsch.Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer unddem Besteller unterliegen vorbehaltlich zwingen- der Vorschriften des internationalen Privatrechts ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

XVI. SalvatorischeKlausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam und daher nicht Vertragsbestand- teil geworden sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). Sofern und soweit eine Klau- sel neben einer unwirksamen auch sprachlich und in- haltlich abtrennbare Bestimmungen enthält, die für sich betrachtet wirksam sind, so bleibt die Klausel inso- weit wirksam.

Stand: 20.01.2022